Gemäss Gesetz über die Schulzahnpflege werden Kinder der zwei Jahrgangsstufen vor der Schulpflicht bis zur Erfüllung der Schulpflicht im Rahmen der Schulzahnpflege behandelt. Die Schulzahnpflege umfasst Unterweisungen über die richtige Ernährung, Anweisungen zur zweckmässigen Zahnpflege, regelmässige Untersuchungen des Gebisses, Behandlung von Kariesschäden, zahnmedizinisch notwendige Korrekturen von Zahnstellungsanomalien sowie vorbeugende Massnahmen zur Gesunderhaltung der Mundhöhle. Die Eltern haben die freie Zahnarztwahl unter den Schulzahnärzten. Die Schulzahnpflegekommission organisiert und überwacht die schulzahnärztlichen Dienste. Sie begutachtet Fachfragen und unterstützt die Regierung bei der Erarbeitung von Lehrprogrammen und Unterrichtsmaterialien für die Schulzahnpflege. Die schulzahnpflegeberechtigten Kinder werden einmal pro Jahr vom Schulzahnarzt ihrer Wahl zum Kontrolluntersuch aufgeboten. In der Folge werden die notwendigen Behandlungen durchgeführt. Bei aufwendigen Behandlungen ist vom Schulzahnarzt vorgängig eine Kostengutsprache der Schulzahnpflegekommission einzuholen. Einmal pro Schuljahr wird jede Klasse der öffentlichen Schulen und Kindergärten von einer Schulzahnpflegehelferin besucht. Während etwa einer Schulstunde werden altersgerecht Informationen zur Gesunderhaltung der Zähne und der Mundhöhle vermittelt. Im Mittelpunkt steht alles Wissenswerte über die Ursachen von Karies, Zahnfleischerkrankungen sowie Prävention. In diesem Zusammenhang wird auch das richtige Zähneputzen erlernt und beim gemeinsamen Einbürsten von Fluorid-Gel geübt. Im Rahmen der Schulzahnpflege werden Kosten für zahnmedizinisch notwendige Zahnstellungskorrekturen subventioniert. Die Verordnung über die der Schulzahnpflege unterstellten Zahnstellungsanomalien definiert, welche Abweichungen als zahnmedizinisch behandlungsbedürftig betrachtet werden. Grundsätzlich werden 50% der Kosten von definierten schulzahnärztlichen Behandlungen vom Schulträger (bei Primarschulen die Gemeinde, bei weiter-ührenden Schulen das Land) subventionert. In begründeten Härtefällen kann auf Antrag an die Schulzahnpflegekommission eine höhere Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand bewilligt werden. Die vollständigen Texte von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen sind abrufbar unter www.gesetze.li. Weitere Fragen zur Schulzahnpflege kann Ihnen Ihr Zahnarzt beantworten. Die Schulzahnpflegekommission erreichen Sie unter folgender Adresse: Schulzahnpflegekommission Frau Sabine Fischer Amt für Gesundheit Aeulestrasse 684 9490 Vaduz AKTUELL: Das Schulzahnpflegesystem wird derzeit überarbeitet. Die Absicht der Ueberarbeitung ist eine schwerpunktsmässige Verschiebung von der Behandlung zur Prophylaxe. Aktualisiert am 27.12.2008 |