Gesellschaft Liechtensteinischer Zahnärzte
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Sozialhilfe
Amt für soziale Hilfe

Bezüger von Sozialhilfe haben in Liechtenstein unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Uebernahme der Zahnbehandlungskosten. Ob ein solcher Anspruch im Einzelfall vorliegt, muss vom Sozialhilfebezüger beim Amt für Soziale Dienste abgeklärt werden.

Beim Amt für Soziale Dienste ist im Voraus ein Kostenvoranschlag des Zahnarztes einzureichen. Durch die Sozialhilfe können nur einfache und zweckmässige Behandlungen finanziert werden. Nachträglich eingereichte Rechnungen werden nicht übernommen.


Kontaktadresse

Amt für Soziale Dienste
Postgebäude
9494 Schaan

Telefon +423 236 72 82
Fax +423 236 72 74




 
 
News

ZAHNARZT-PRAXIS-ÜBERGABE IN ESCHEN
10.03.2010